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  • Teilnahmebedingungen

    • Teilnahmebedingungen

      Teilnahmebedingungen:
      Das sollten Sie wissen

      • Startberechtigt ist jede:r Läufer:in mit einer gültig registrierten Startnummer.

      • Die Startnummern müssen von jedem Teilnehmenden gut sichtbar auf der Vorderseite im Brust- bzw. Bauchbereich angebracht werden.
      • Jeder Teilnehmende versichert durch die Teilnahme, dass er über einen guten Gesundheits- und ausreichenden Trainingszustand verfügt.
      • Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung von Startplätzen und eine Rückerstattung bezahlter Startgebühren sind ausgeschlossen.
      • Mit der Anmeldung erkennt jede:r Läufer:in den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an und wird gegen die Veranstalter, Organisatoren und Sponsoren des Laufes keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme am Lauf entstehen können.
      • Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sportlich fairen Umgang untereinander und gegenüber dem gesamten Veranstaltungsteam und seinen Helfern und Streckenposten.
      • Die Teilnehmenden sind angehalten anfallenden Müll in den Müllcontainern zu entsorgen.
      • Der Veranstalter behält sich vor bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, der Sicherheitsbestimmungen, der Regeln und der Sicherheitseinweisungen oder auch unsportliches Verhalten vor, Läufer:innen zu disqualifizieren, von der Veranstaltung auszuschließen oder Zeitstrafen zu verhängen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
      • Das Sanitätspersonal ist berechtigt, bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung Teilnehmende aus dem Lauf zu nehmen.
      • Mit seiner Anmeldung erklärt sich jede:r Läufer:in damit einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten gespeichert und zum Zweck der Auswertung und Berichterstattung verwendet werden dürfen. Das betrifft auch von ihm/ihr im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lauf erstellten Foto- und Filmaufnahmen. Diese dürfen vom Veranstalter zur Veranstaltungsdokumentation und für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen über die Kanäle des Sudenburglaufes und für Veröffentlichungen in anderen Medien (online und offline) genutzt werden.
      • Jeder Teilnehmende versichert mit seiner Anmeldung die Richtigkeit der von ihm/ihr gemachten Angaben und dass die Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Ihm/ihr ist bekannt, dass es zu einer Disqualifizierung kommen kann, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert wird, der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wird o.ä..
      • Der Veranstalter ist berechtigt bzw. behält sich das Recht vor, bei widrigen Wetterbedingungen und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik, Naturereignisse, Epidemie, behördliche Anordnungen etc.) im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden das Event zu verschieben, in der Durchführung zu ändern bzw. abzusagen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren und keine
      • Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitenden oder Beauftragten des Veranstalters verursacht worden sind, haftet dieser nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Für verloren gegangene Kleidungsstücke und andere Gegenstände haftet der Veranstalter nicht.
      • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebestimmungen im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die der gesetzlichen Regelung am nächsten kommt.

      Fassung vom 5. Mai 2024

      Teilnahmebedingungen:
      Das sollten Sie wissen

      • Startberechtigt ist jede:r Läufer:in mit einer gültig registrierten Startnummer.

      • Die Startnummern müssen von jedem Teilnehmenden gut sichtbar auf der Vorderseite im Brust- bzw. Bauchbereich angebracht werden.
      • Jeder Teilnehmende versichert durch die Teilnahme, dass er über einen guten Gesundheits- und ausreichenden Trainingszustand verfügt.
      • Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung von Startplätzen und eine Rückerstattung bezahlter Startgebühren sind ausgeschlossen.
      • Mit der Anmeldung erkennt jede:r Läufer:in den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an und wird gegen die Veranstalter, Organisatoren und Sponsoren des Laufes keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme am Lauf entstehen können.
      • Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sportlich fairen Umgang untereinander und gegenüber dem gesamten Veranstaltungsteam und seinen Helfern und Streckenposten.
      • Die Teilnehmenden sind angehalten anfallenden Müll in den Müllcontainern zu entsorgen.
      • Der Veranstalter behält sich vor bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, der Sicherheitsbestimmungen, der Regeln und der Sicherheitseinweisungen oder auch unsportliches Verhalten vor, Läufer:innen zu disqualifizieren, von der Veranstaltung auszuschließen oder Zeitstrafen zu verhängen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
      • Das Sanitätspersonal ist berechtigt, bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung Teilnehmende aus dem Lauf zu nehmen.
      • Mit seiner Anmeldung erklärt sich jede:r Läufer:in damit einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten gespeichert und zum Zweck der Auswertung und Berichterstattung verwendet werden dürfen. Das betrifft auch von ihm/ihr im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lauf erstellten Foto- und Filmaufnahmen. Diese dürfen vom Veranstalter zur Veranstaltungsdokumentation und für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen über die Kanäle des Sudenburglaufes und für Veröffentlichungen in anderen Medien (online und offline) genutzt werden.
      • Jeder Teilnehmende versichert mit seiner Anmeldung die Richtigkeit der von ihm/ihr gemachten Angaben und dass die Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Ihm/ihr ist bekannt, dass es zu einer Disqualifizierung kommen kann, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert wird, der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wird o.ä..
      • Der Veranstalter ist berechtigt bzw. behält sich das Recht vor, bei widrigen Wetterbedingungen und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik, Naturereignisse, Epidemie, behördliche Anordnungen etc.) im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden das Event zu verschieben, in der Durchführung zu ändern bzw. abzusagen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren und keine
      • Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitenden oder Beauftragten des Veranstalters verursacht worden sind, haftet dieser nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Für verloren gegangene Kleidungsstücke und andere Gegenstände haftet der Veranstalter nicht.
      • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebestimmungen im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die der gesetzlichen Regelung am nächsten kommt.

      Fassung vom 5. Mai 2024